Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih
Der Gesamtarbeitsvertrag stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Er wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden ausgehandelt und legt u.a. die Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen und Mindestlöhne fest.
Weitere Informationen zum GAV Personalverleih finden Sie in den folgenden Unterlagen.
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Aktuelle Broschüre Der GAV Personalverleih in Kürze |
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GAV Broschüre (Vertragstexte) |
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