Temporärarbeitende erhalten bis zu CHF 4´000 für Weiterbildungen während 12 Monaten und bis zu CHF 2´000 für Lohnausfall während 6 Monaten. Mit einer Weiterbildung entwickeln sie neue Fähigkeiten, erweitern ihr Netzwerk und gewinnen neue berufliche Perspektiven.

Folgende Leistungen erhalten Ihre temporären Mitarbeitenden ab dem 01.01.2022

Anspruchsfrist 1

Nach mindestens 352 gearbeiteten Stunden haben Sie einen Anspruch auf CHF 1‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 750 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 2

Nach mindestens 528 gearbeiteten Stunden haben Sie einen Anspruch auf CHF 2ʼ000.– Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 1ʼ250 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 3

Nach mindestens 704 gearbeiteten Stunden haben Sie einen Anspruch auf CHF 4‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 2‘000 Lohnausfall während 6 Monaten.

Wir beraten Ihre Mitarbeitende gerne kostenlos und unverbindlich bei der Auswahl der Kurse, die deren beruflichen Entwicklung dienen. Wir helfen bei der Suche nach geeigneten Bildungsinstituten, stellen das Gesuch, melden den Mitarbeitenden zum Kurs an und übernehmen die Vorauszahlung der Kurskosten.

Michelle Gasser

Weiterbildung
Tel.: +41 658 255 31 03