Temporärarbeitende erhalten bis zu CHF 5´000 für Weiterbildungen während 6 Monaten und bis zu CHF 2´250 für Lohnausfall während 6 Monaten. Mit einer Weiterbildung entwickeln sie neue Fähigkeiten, erweitern ihr Netzwerk und gewinnen neue berufliche Perspektiven.

Anspruchsfrist 1

Nach mindestens 88 gearbeiteten Stunden besteht ein Anspruch auf CHF 500.- Kurskosten während 6 Monaten, sowie auf CHF 250 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 2

Nach mindestens 176 gearbeiteten Stunden besteht ein Anspruch auf CHF 1ʼ000.– Kurskosten während 6 Monaten, sowie auf CHF 500 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 3

Nach mindestens 352 gearbeiteten Stunden besteht ein Anspruch auf CHF 2‘000.- Kurskosten während 6 Monaten, sowie auf CHF 1'250 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 4

Nach mindestens 704 gearbeiteten Stunden besteht ein Anspruch auf CHF 4‘000.- Kurskosten während 6 Monaten, sowie auf CHF 1'750 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 5

Nach mindestens 880 gearbeiteten Stunden besteht ein Anspruch auf CHF 5‘000.- Kurskosten während 6 Monaten, sowie auf CHF 2'250 Lohnausfall während 6 Monaten.

Wir beraten Ihre Mitarbeitende gerne kostenlos und unverbindlich bei der Auswahl der Kurse, die der beruflichen Entwicklung dienen. Wir helfen bei der Suche nach geeigneten Bildungsinstituten, stellen das Gesuch und melden den Mitarbeitenden zum Kurs an.

Michelle Gasser

Weiterbildung
Tel.: +41 58 255 31 03