Wir melden Ihren externen Arbeitnehmenden bei den Sozialversicherungen an und unterstellen ihn dem BVG, NBU und der KTG-Versicherung sowie der AHV.
Wir melden Ihren externen Arbeitnehmenden bei den Sozialversicherungen an und unterstellen ihn dem BVG, NBU und der KTG-Versicherung sowie der AHV.